Rechtliches
1.Die Arbeitnehmer sind bei ihrer Firma im Heimatland festangestellt, versichert, versteuert und nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz nach Deutschland entsendet. Bei einer Entsendung bleiben die Arbeitnehmer dem Sozialversicherungssystem ihres Heimatlandes zugeordnet. Die Sozialabgaben sowie Krankenversicherung, Steuern werden in Litauen gezahlt. Mit der A1-Bescheinigung wird nachgewiesen,dass eine aus dem Ausland entsandte Betreuungskraft in ihrem Heimatland sozialversichert ist und nicht in beiden Ländern Beiträge zahlen muss. Des Weiteren regelt das Arbeitnehmer-Entsendegesetz die Mindestarbeitsbedingungen sowie den Mindestlohn für entsendete Betreuungskräfte aus Litauen oder einem anderen osteuropäischen EU-Mitgliedsstaat. Sie können von den Vorteilen der Beschäftigung einer bei uns angestellten und entsendeten Betreuungskraft oder Haushaltshilfe profitieren. Das ist legal, zuverlässig.
2. Wie ist die Kündigungsfrist?
Beiderseits binnen 14 Tagen.
