Rechtliches

1.Die Arbeitnehmer sind bei ihrer Firma im Heimatland festangestellt, versichert, versteuert und nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz nach Deutschland entsendet.  Bei einer Entsendung bleiben die Arbeitnehmer dem Sozialversicherungssystem ihres Heimatlandes zugeordnet. Die Sozialabgaben sowie Krankenversicherung, Steuern werden in Litauen gezahlt. Mit der A1-Bescheinigung wird  nachgewiesen,dass eine aus dem Ausland entsandte Betreuungskraft in ihrem Heimatland sozialversichert ist und nicht in beiden Ländern Beiträge zahlen muss. Des Weiteren regelt das Arbeitnehmer-Entsendegesetz die Mindestarbeitsbedingungen sowie den Mindestlohn für entsendete Betreuungskräfte aus Litauen oder einem anderen osteuropäischen EU-Mitgliedsstaat. Sie können von den Vorteilen der Beschäftigung einer bei uns angestellten und  entsendeten Betreuungskraft oder Haushaltshilfe profitieren. Das ist legal, zuverlässig. 

2. Wie ist die Kündigungsfrist? 

Beiderseits binnen 14 Tagen.